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Aufgaben

Die Hauptaufgabe der Freiwillen Feuerwehren ist die Unterstützung bei der hoheitlichen Gefahrenabwehr und wird in den Gesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt. In Deutschland sind dies die Teilaufgaben: Abwehrender Brandschutz, Vorbeugender Brandschutz und Technische Hilfeleistung.


 International weit verbreitet, sind ihre Aufgaben in den vier Worten “Retten, Löschen, Bergen und Schützen” als Leitbild enthalten, was sich letztendlich in Deutschland im Feuerwehrsignet wiederspiegelt. Nachfolgend werden Aufgaben, die für einen Großteil der Feuerwehren grundlegend sind, beschrieben.


Retten
Retten ist die Abwendung einer Lebensgefahr von Menschen durch Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe), die der Erhaltung oder Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf oder Herztätigkeit dienen und/oder Befreien aus einer Zwangslage durch technische Rettungsmaßnahmen. Tätigkeitsfelder hierfür sind z.B. Feuer, Überschwemmungen oder Verkehrsunfälle.


Löschen
Das Löschen ist die älteste Aufgabe der Feuerwehr. Bei diesem so genannten abwehrenden Brandschutz werden unterschiedlichste Brände an unterschiedlichsten Orten mit Hilfe der technischen Feuerwehrausrüstung bekämpft. Als Löschmittel kommen dabei, abhängig von den brennenden Stoffen, Wasser, Pulver, Schaum und inerte Gase zum Einsatz.


Bergen
Die Feuerwehr verfügt über spezielle technische Ausrüstung und Fahrzeuge und kann somit auch für das Bergen von Sachgütern, Tieren oder Toten, zum Beispiel bei Unwetterlagen, oder technischen Hilfeleistungen aller Art, wie z.B. bei Verkehrsunfällen, verantwortlich sein.


Schützen
Zum vorbeugenden Brandschutz kann die Bereitstellung von Brandsicherheitswachen bei öffentlichen Veranstaltungen und die Kontrolle von Hydranten und Löscheinrichtungen gehören. Der vorbeugende Brandschutz ist eine wichtige Einrichtung, um Brände im Vorfeld zu vermeiden. Neben diesen Hauptaufgaben ist die Feuerwehr auch in der Brandschutzerziehung in Kindergärten und Schulen verantwortlich, um die Bevölkerung schon im Kindesalter auf Gefahren aufmerksam zu machen und das richtige Verhalten in Notsituationen aufzuzeigen. So wird Brandschutzerziehung in Kindergärten und Grundschulen durchgeführt.


Darüber hinaus wird die Feuerwehr im Rahmen behördlicher Baugenehmigungsverfahren größerer Bauvorhaben häufig hinzugezogen und um Stellungnahme gebeten (Stellungnahmeersuchen). Außerdem kann die Feuerwehr aktiven Umweltschutz betreiben, wie die Eindämmung von Ölunfällen, Beseitigung von Ölspuren auf Straßen und Eindämmung chemischer, biologischer und atomarer Gefahren. Da diese Aufgabe allerdings sehr komplex ist und Freiwillige Feuerwehren schnell an ihre Grenzen stoßen kann, wird diese Aufgabe im Kreis Schleswig-Flensburg durch den Löschzug Gefahrgut des Kreisfeuerwehrverbandes wahrgenommen.