Häufige Fragen zur aktiven Feuerwehrmitgliedschaft
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Muss ich besonders sportlich sein?
Nein, wenn Sie durchschnittlich gut belastbar sind, reicht das für den ganz normalen Feuerwehrdienst. Nur für das Tragen von Atemschutzgeräten werden Sie regelmäßig ärztlich untersucht und müssen eine gute Kondition haben.
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Muss ich eine bestimmte Berufsausbildung haben?
Nein, es ist egal, ob Sie z.B. Hausfrau oder Handwerker, Ingenieur oder Schüler/ Student sind. Jeder ist gerne willkommen. Die Ausbildung, die Sie benötigen erhalten Sie bei uns, bei den Ausbildungsdiensten oder bei Lehrgängen auf Amts-, Kreis- oder Landesebene.
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Was dürfen Frauen bei der Feuerwehr machen?
Männer und Frauen sind bei uns gleichberechtigt. Sie bekommen die gleiche Ausbildung und haben die gleichen Aufgaben. Dabei wird bei allen Mitgliedern auf die physische und psychische Belastung Rücksicht genommen.
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Wann finden die Feuerwehrdienste statt?
Ausbildungsdienste und Lehrgänge finden in der Woche nach Feierabend, oder an Wochenenden statt. Zu Einsätzen wird jedoch rund um die Uhr über digitale Funkmeldeempfänger oder Sirene alarmiert.
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Bin ich bei der Feuerwehr eigentlich versichert?
Alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind während der Ausübung einer feuerwehrtechnischen Tätigkeit automatisch versichert. Dies beutet, dass Sie während Ausbildungsdiensten, Übungen und Einsätzen versichert sind. Diese Versicherung gilt im Übrigen sogar immer für den Weg zum und vom Gerätehaus. Bei Einsätzen wären Sie also beispielsweise von dem Moment der Alarmierung an, bis zu ihrer Heimkehr versichert (das bedeutet während dem Weg zum Gerätehaus, während des Einsatzes und während dem Weg zurück nach Hause).
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Bekomme ich eine Vergütung für meinen Dienst?
Nein, die Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr ist ehrenamtlich.
- Welche Pflichten habe ich als Feuerwehrfrau / -mann?
Die Teilnahme an Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätzen sowie am Ausbildungsdienst
Die Gewissenhafte Ausführung übertragener Aufgaben
Die Dienstlichen Anweisungen der Vorgesetzten befolgen
Das Ansehen der Feuerwehr nicht zu schädigen
Pflegliche und schonende Behandlung der Dienstkleidung, der Ausrüstungsgegenstände und Geräte
Pünktlichkeit
Beachten der Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften
Kameradschaftliches Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr
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Welche Rechte habe ich als Feuerwehrfrau / -mann?
Aktive Mitgliedschaft
Freistellung für den Einsatzdienst durch den Arbeitgeber
Unfallversicherungsschutz
Ausstattung mit der persönlichen Dienst- und Schutzkleidung
Weiterzahlung, bzw. Erstattung des Verdienstausfalls
Erstattung von Sach- und Vermögensschäden, die bei der Ausübung des Feuerwehrdienstes entstanden sind
Beurlaubung aus privaten Gründen
Beendigung der Mitgliedschaft